Nicht an allen Familiengerichten gibt es aktive Arbeitskreise zum Elternkonsens. Ob und wie die interdisziplinäre Zusammenarbeit vor Ort organisiert wird, liegt allein in der Entscheidungsbefugnis der Akteurinnen und Akteure vor Ort. Gerade in vielen kleineren Familiengerichtsbezirken gibt es eine gute Zusammenarbeit, ohne dass diese in besonderen Formen institutionalisiert worden ist. Und auch dort, wo Arbeitskreise aktiv sind, gibt es keinen Anspruch auf eine bestimmte Verfahrensweise.
Die Zusammenarbeit macht nicht an den Grenzen des Gerichtsbezirks halt. Einige Arbeitskreise umfassen mehrere Familiengerichtsbezirke, so arbeiten beispielsweise viele Familienrichterinnen und -richter der Familiengerichte Böblingen und Leonberg nach den Grundsätzen des sog. „Böblinger Wegs“. Die Jugendämter arbeiten auf Landkreisebene. Die Kreisgrenzen fallen aber oftmals nicht mit den Gerichtsbezirken zusammen, so dass Jugendämter mehrere Familiengerichte in ihrem Bezirk haben können. Auch hier gibt es vielleicht Unterschiede in der Form der Zusammenarbeit. Auf diesen Seiten sind die Informationen auch zu übergreifenden Modellen jedoch den einzelnen Familiengerichten zugeordnet.
Unabhängig davon, ob Elternkonsensmodelle bestehen, ist erster Ansprechpartner für alle Eltern bei Trennung und Scheidung immer das Jugendamt. Eltern werden hier über ihre Fragen zu Sorge- und Umgangsrechten informiert und beraten. Auch Beratungsstellen verschiedener Träger im Land bieten Hilfe und Beratung. Auf den Seiten der Familiengerichte finden Sie daher jedenfalls die Adressen und Telefonnummern von Jugendamt, Beratungsstellen und Familiengericht.