Was ist der „Elternkonsens“?

Trennungskind

Unter Elternkonsens verstehen wir die baden-württembergische Praxis der interdisziplinären Zusammenarbeit im Familienkonflikt. Kinder leiden unter der Trennung ihrer Eltern. Studien zeigen jedoch, dass Trennung und Scheidung für Kinder nur eine kurzfristige Belastung sind, wenn der Streit zwischen den Eltern schnell beendet ist. Sehr belastend für Kinder ist es dagegen, wenn die Eltern jahrelang weiter streiten und es dabei auch und vor allem um die Kinder geht. Diese Kinder erleben die Zeit mit ihren Eltern wie ein „Minenfeld“, Belastungssymptome wie Schulversagen und Bindungsängste sind oft die negativen Folgen. 

Eltern bleiben auch nach der Trennung in der gemeinsamen Verantwortung für ihre Kinder. Wenn die Eltern allein keine Vereinbarungen finden zu Fragen des Sorgerechts (beispielsweise wo das Kind leben soll) oder zum Umgangsrecht (wie oft und wann kann der nicht betreuende Elternteil sein Kind sehen), brauchen sie die Hilfe Dritter.

Die Jugendämter und Beratungsstellen im Land helfen und beraten die Eltern. Lässt sich der Konflikt auch hier nicht lösen, wenden sich die Eltern an das Familiengericht. Gerichtliche Entscheidungen führen jedoch meist dazu, dass die Eltern als „Sieger“ und „Verlierer“ aus dem Gerichtssaal kommen. Gerade dies sollte aber im Sinne des Kindes vermieden werden. Eltern bleiben Eltern und müssen Wege finden, wie die Kinder den Kontakt zu beiden Elternteilen behalten können. Vor diesem Hintergrund ist der Elternkonsens, die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem Ziel einer gütlichen Einigung der Eltern, entstanden. Der Elternkonsens wird hier im Hinblick auf Inhalt, Ziele, Grundsätze, Herkunft und Entwicklung ausführlich vorgestellt.