Die Richterin oder der Richter möchte wahrscheinlich auch mit Dir über Deine Meinung und Deine Wünsche sprechen. Dann gibt es eine sogenannte „Kindesanhörung“. Dieses Gespräch findet meist bei Gericht nur mit Dir und Deinem Verfahrensbeistand statt. Deine Eltern oder weitere Personen sind nicht dabei. Wenn Ihr Geschwister seid, werdet Ihr wahrscheinlich nacheinander, vielleicht auch mal zusammen, angehört. Der Termin wird vom Gericht bestimmt. Manchmal findet die Kindesanhörung an einem eigenen Tag statt. Manchmal lädt Dich die Richterin oder der Richter auch vor oder nach dem Gerichtstermin mit Deinen Eltern zu sich ein. Das Gespräch findet dann nicht in einem großen Sitzungssaal (wie Du ihn hier siehst), sondern in einem kleineren Zimmer statt, in dem man sich gut unterhalten kann.
Die Richterin oder der Richter wird mit Dir über die Situation in Deiner Familie sprechen. Wahrscheinlich fragt sie oder er nach Einzelheiten aus Deinem Alltag, beispielsweise wie Du mit Deiner Familie Deinen letzten Geburtstag gefeiert hast oder welche Hobbys Du hast. Jede Richterin oder jeder Richter gestaltet diese Anhörung ein wenig anders. Es kommt natürlich auch darauf an, wie alt Du bist. Du kannst offen über Deine Wünsche und Gefühle sprechen. Ganz wichtig ist, dass Du Dich nicht für oder gegen einen Elternteil entscheiden musst. Die Richterin oder der Richter möchte aber wissen, welche Wünsche Du hast, damit sie oder er später den Streit Deiner Eltern gut entscheiden kann.
Der Inhalt des Gesprächs bleibt nicht geheim. Die Richterin oder der Richter schreibt nämlich auf, was Du gesagt hast. Sie oder er wird auch im nächsten Termin mit Deinen Eltern von Eurem Gespräch berichten.
Wenn Du mehr wissen willst: Hier findest Du ein Hinweisblatt für Kinder, die zu einer Kindesanhörung gehen müssen. Darin wird erklärt, wann es eine Kindesanhörung gibt und wie sie abläuft. Und hier bekommst Du viele Infos dazu, was beim Gericht alles passiert.