Inhalt und Ziele des Elternkonsens
Nach der Trennung finden viele Eltern ohne Hilfe Dritter Lösungen, wie das weitere Familienleben in zwei Haushalten ablaufen soll. Sie einigen sich beispielsweise, wer die Kinder hauptsächlich betreut und wann und wie oft die Kinder den anderen Elternteil besuchen. Einigen Eltern gelingt es jedoch nicht, mit dem getrennten Partner Kompromisse zu schließen. Wut, Trauer oder Eifersucht stehen zu sehr im Vordergrund. In anderen Familien erweisen sich die vereinbarten Regelungen als nicht praktikabel im Familienalltag. Die betroffenen Kinder sind doppelt belastet: Sie leiden nicht nur unter der Trennung ihrer Eltern, sondern auch unter einem vielleicht langwierigen und konfliktreichen Streit um Umgang und Sorgerecht. Kinder brauchen Mutter und Vater. Studien belegen, dass die Belastung durch Trennung und Scheidung nur von kurzer Dauer ist, wenn der Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen – ohne weitere Konflikte – erhalten bleibt. Gerichtliche Entscheidungen regeln zwar einzelne Streitpunkte, beseitigen aber häufig nicht die Ursachen des Konflikts. Gerichtliche Entscheidungen machen die Eltern zu Siegern und Verlierern des Konflikts. Dies wiederum belastet das weitere Leben als getrennte Eltern. Es ist besser, wenn die Eltern im Interesse der Kinder gemeinsam eine Lösung finden, die beide akzeptieren und praktisch umsetzen können.
Herkunft des Elternkonsens
Vorbild für den Elternkonsens war die „Cochemer Praxis“. In Cochem an der Mosel in Rheinland-Pfalz haben sich der damalige Familienrichter Jürgen Rudolph und Vertreter des Jugendamts und der Anwaltschaft bereits Ende der 90er Jahre für erste Gespräche getroffen. Grundlage war die Überzeugung, dass Eltern nicht als Sieger und Verlierer aus dem Gerichtssaal kommen sollten. Der gebildete Arbeitskreis hat Verfahrensgrundsätze entwickelt und praktiziert, die später teilweise auch in das Familienverfahrensrecht übernommen worden sind. Im Jahr 2005 haben das Justiz- und das Sozialministerium Baden-Württemberg Herrn Richter am Amtsgericht Jürgen Rudolph und sein Team zu den ersten vier Fortbildungsveranstaltungen im Land eingeladen. In der Folge haben sich auch in Baden-Württemberg erste Arbeitskreise gegründet. Da sich die interdisziplinäre Zusammenarbeit in Baden-Württemberg auch abweichend vom „Cochemer Modell“ entwickelte, entstand der eigenständige Name „Projekt Elternkonsens“, später fiel der Zusatz „Projekt“ weg. Heute wird der Begriff „Elternkonsens“ wiederum auch in anderen Bundesländern übernommen.
Entwicklung des Elternkonsens
Die seit 2005 gegründeten Arbeitskreise in Baden-Württemberg orientierten sich zunächst an den Verfahrensgrundsätzen der „Cochemer Praxis“. Viele Arbeitskreise entwickelten ausgehend von den Cochemer Grundsätzen neue Verfahrensleitlinien: So muss die interdisziplinäre Zusammenarbeit in Großstädten anders organisiert werden als in ländlichen Bezirken, weil es hier mehr Akteure einzubinden gibt. Auch sind die Beratungs- und Hilfsangebote für Trennungsfamilien in der Großstadt meist vielfältiger. Viel diskutiert haben die am Elternkonsens professionell Beteiligten auch über die Grenzen der Konsensfindung im Zusammenhang mit Gewalt und Missbrauch in den Familien. Im Lauf der Jahre haben die Arbeitskreise so regional verschiedene Grundsätze und Programme entwickelt. Die Kernpunkte des Verfahrens sind jedoch in den meisten Gegenden gleich. Über die regionalen Besonderheiten und Verfahrensabreden sowie die Angebote der Jugendämter und Beratungsstellen können Sie sich auf den Seiten der Familiengerichte informieren.
Grundsätze des Elternkonsens
Elternkonsens stützt sich auf zwei Säulen:
- die interdisziplinäre Zusammenarbeit der am Familienkonflikt beteiligten Berufsgruppen;
- das Verfahren im Sorge- und Umgangsrechtsstreit an sich.
Im Sorge- oder Umgangsrechtsstreit sollen die Eltern nicht als Sieger und Verlierer den Gerichtssaal verlassen. Eine einverständliche Regelung ist in den meisten Fällen die bessere Lösung für die Kinder und die Eltern als eine vom Gericht im Wege des Beschlusses angeordnete Regelung zu Umgang oder Sorgerecht. Von dieser Prämisse geleitet arbeiten die am Familienrechtsstreit beteiligten Personen – Richter, Anwälte, Mitarbeiter aus Jugendämtern und Beratungsstellen, Verfahrensbeistände und Sachverständige – zusammen. Sie treffen sich in Arbeitskreisen. Wichtig ist der persönliche Kontakt und die Möglichkeit, konkrete Verfahrensabsprachen zu treffen. Die Arbeitskreise stellen ihre Arbeit auf den Seiten der Familiengerichte vor. Die Arbeitskreise haben regional unterschiedliche Verfahrensabsprachen getroffen, einige Verfahrensgrundsätze sind jedoch charakteristisch für den Elternkonsens und finden sich in vielen Bezirken. Das Verfahren Elternkonsens wird hier ausführlicher dargestellt .