Familiengericht Albstadt
Im Bezirk des Familiengerichts Albstadt werden neu eingehende Verfahren über das Sorgerecht, das Umgangsrecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein gemeinsames Kind im Sinne des Elternkonsens bearbeitet.
Damit verfolgen wir das Ziel, gemeinsam mit den Eltern im Interesse der Kinder eine einvernehmliche Lösung der Konflikte zu erreichen.
Die Verfahrensweise nach dem Elternkonsens soll dazu beitragen, dem Kind nach Möglichkeit den Kontakt zu beiden Elternteilen zu erhalten, wie es das Gesetz als Regelfall vorsieht (§ 1626 Abs. 3 S.1 BGB).
Generell wird darauf hingewiesen, dass sich Eltern nicht an das Familiengericht, sondern in erster Linie an das Jugendamt oder die Erziehungsberatungsstelle wenden sollen.