Arbeitskreis Heidenheimer Praxis

  

Seit 2005 arbeiten Fachkräfte unterschiedlicher Professionen gemeinsam nach dem Modell der Heidenheimer Praxis.

Die Heidenheimer Praxis ist ein Zusammenschluss von Anwaltschaft, Familiengericht, Jugendamt, Verfahrensbeistandschaft und der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche im Landkreis Heidenheim.

Ziel ist es, Eltern während der Phase von Trennung und Scheidung in der Erarbeitung einer einvernehmlichen, tragfähigen und dauerhaften Lösung zum Umgang mit den Kindern oder zum Sorgerecht zu unterstützen. Dies ist besonders wichtig, da Kinder – vor allem in dieser Zeit – Eltern benötigen, die zusammenarbeiten. Damit bleibt auch die für eine positive Weiterentwicklung wichtige Bindung zu beiden Elternteilen erhalten. 

Das Familiengericht in Heidenheim ist in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt Heidenheim, den Anwälten, den Verfahrensbeiständen und allen weiteren am Verfahren beteiligten Professionen bestrebt, in Kindschaftssachen möglichst schnell und effektiv eine gute Lösung für die betroffenen Kinder zu erzielen. Es soll vor allem den Eltern bzw. anderen betroffenen Familienmitgliedern geholfen werden, ihre Streitpunkte und Konflikte rasch und in eigener Verantwortung zu lösen. Es soll eine Lösung ohne Gewinner und Verlierer gefunden werden.

Der Verfahrensablauf gestaltet sich dabei folgendermaßen:

  • Nachdem ein Antrag auf Regelung des Umgangs oder der elterlichen Sorge beim Familiengericht eingegangen ist, findet der erste Gerichtstermin innerhalb von vier Wochen statt. Beide Eltern haben die Pflicht zu erscheinen. Eine Verlegung des Termins ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
  • Das Kreisjugendamt Heidenheim führt vor dem Gerichtstermin Gespräche mit den Eltern und ggf. den Kindern. Hierbei wird versucht bereits vor dem Familiengerichtstermin eine einvernehmliche Lösung zu finden. 
  • Im ersten Gerichtstermin haben die Beteiligten ausreichend Zeit, ihre Standpunkte darzustellen. Schriftliche Stellungnahmen sind nicht erforderlich und sollten (sofern überhaupt) kurz und sachlich gehalten werden.
  • Der/die Vertreter/Vertreterin des Jugendamtes erläutert im Gerichtstermin das Ergebnis der geführten Gespräche. Ein schriftlicher Bericht wird nicht erstellt.
  • Im Rahmen des Gerichtstermins wird gemeinsam nach einer Lösung gesucht und eine getroffene Vereinbarung protokolliert. 
  • Können sich die Eltern nicht einigen, empfehlen alle beteiligten Professionen einen Beratungsprozess , das heißt eine Mediation bei der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Landkreises Heidenheim, sofern die am Verfahren beteiligten Professionen zu der Einschätzung gelangen, dass eine Mediation für die Eltern hilfreich und nützlich sein könnte, um ihre Konflikte zu bearbeiten und gemeinsame Lösungen zu finden.
  • Die Eltern erklären mittels einer Einverständniserklärung ihre Bereitschaft zur Inanspruchnahme des Mediationsangebotes sowie zur Weitergabe der Abschrift des Protokolls der Sitzung an die Beratungsstelle.
  • Das familiengerichtliche Verfahren wird bis zum Ende der Mediation ausgesetzt.
  • Die Beratungsstelle unterliegt der Schweigepflicht. Das Familiengericht erhält lediglich eine Rückmeldung über das Ergebnis des Mediationsprozesses. 
  • Sofern die Eltern im Rahmen der Mediation kein Einvernehmen erzielen können, findet spätestens nach sechs Monaten ein zweiter Gerichtstermin statt. Das Ziel soll dabei wiederholt sein, eine gemeinsame Lösung herbeizuführen.
  • Sollte es erforderlich sein, bestellt das Gericht im Vorfeld des ersten Gerichtstermins oder in Folge des ersten Gerichtstermins einen Verfahrensbeistand.
  • Auch kann das Gericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens beschließen.

Sie haben als Eltern die Verantwortung für Ihre Kinder. Dem Interesse Ihrer Kinder ist am besten gedient, wenn Sie selbst eine Lösung finden!

Das Treffpunkt Kloster in Herbrechtingen wie auch die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Landkreises Heidenheim bieten den Kurs „Kinder im Blick“ an.