Familiengericht Schwäbisch Gmünd

Familiengericht Schwaebsich Gmuend

„Elternkonsens Ostalbkreis“ ist ein lösungsorientierter Ansatz im familiengerichtlichen Verfahren auf den sich alle Verfahrensbeteiligten an den drei Familiengerichten Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen im Ostalbkreis geeinigt haben.

„Elternkonsens Ostalbkreis“ wurde im Herbst 2006 als Pilotprojekt zunächst im Amtsgerichtsbezirk Aalen aus dem Cochemer Modell entwickelt. Initiiert wurde der Prozess gemeinsam vom Präsidenten des Landesgerichts Ellwangen, den Anwaltsvereinen Aalen, Ellwangen, Schwäbisch Gmünd und Heidenheim, den Familienrichterinnen und Familienrichtern des gesamten Landgerichtsbezirks, den Sozialdezernenten des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim sowie den Vertreterinnen und Vertretern des regionalen Bündnisses für Familie.

Nach dem sehr erfolgreichen Verlauf des Pilotprojektes beim Familiengericht Aalen wurde das Cochemer Modell auch an den Familiengerichten Schwäbisch Gmünd und Ellwangen bis zum Ende des Jahres 2008 zum „Eltenkonsens Ostalbkreis“ weiter entwickelt und angewendet.

Seither treffen sich alle am Familiengerichtsverfahren beteiligte Fachleute in jeweils drei verschiedenen Arbeitsgruppen in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen zu einem regelmäßigen fachlichen Austausch. An diesen regelmäßigen Arbeitstreffen sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Familienrichterinnen und Familienrichter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen beim allgemeinen sozialen Dienst des Jugendamtes, Beraterinnen und Berater der Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie Verfahrensbeistände beteiligt.

Für alle drei Familiengerichtsbezirke im Ostalbkreis wurde gemeinsam eine Broschüre zum „Elternkonsens Ostalbkreis“ entwickelt. Diese Broschüre erhalten alle Eltern, die bei den Familiengerichten im Ostalbkreis einen Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts stellen. Die Broschüre kann auf dieser Seite herunter geladen werden.

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