Familiengericht Stuttgart

Im Bezirk des Familiengerichts Stuttgart gibt es keinen aktiven Arbeitskreis zum Elternkonsens. Die Familienrichter treffen sich jedoch regelmäßig mit Vertretern des Jugendamts, um aktuelle Angelegenheiten und Probleme in Kindschaftssachen zu besprechen. Darüber hinaus findet zusammen mit dem Familiengericht Stuttgart – Bad Cannstatt, dem Jugendamt und interessierten Rechtsanwälten und Verfahrensbeiständen regelmäßig ein Fachtag zur Erleichterung und Optimierung der Zusammenarbeit statt. Die Durchführung des nächsten Fachtages wird gegenwärtig in Anbetracht der geltenden Pandemie-Beschränkungen geprüft.

Der Bezirk des Familiengerichts Stuttgart ist von dem des Familiengerichts Stuttgart – Bad Cannstatt abzugrenzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unten im unter „Zuständige Stellen“ angegebenen Internetauftritt des Amtsgerichts Stuttgart, dort im Abschnitt „Das Amtsgericht – Zuständigkeit“. Im Abschnitt „Aufgaben und Verfahren – Familiensachen“ finden Sie auch weitere hilfreiche Informationen, Formulare und Vordrucke. Im Foyer des Amtsgerichts Stuttgart liegen zudem die Broschüren „Eltern bleiben Eltern – Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung“ sowie „Psychologische Beratung hilft…“ zur Mitnahme aus.

Bei Fragen und Anliegen sollten sich betroffene Eltern nicht unmittelbar an das Familiengericht sondern in erster Linie an das Jugendamt Stuttgart – Mitte wenden. Von dort wird Ihnen weiter geholfen. Weitere Informationen hierzu finden sie unter „Zuständige Stellen“.

 

 

Jugendamt

Amtsgericht Stuttgart