Familiengericht Ulm

Familiengericht Ulm

In Ulm gibt es drei Arbeitskreise zu familienrechtlichen Themen, in denen sich Vertreter von Beratungsstellen, Kinderschutzbund, Jugendämter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Familienrichterinnen und -richter treffen, um aktuelle Anliegen und interdiszipliniäre Zusammenarbeit zu besprechen. Die Arbeitskreise heißen „Kinder im Trennungs- und Scheidungskonflikt“, „Häusliche Gewalt“ und „Kindeswohlgefährdung“. Desweiteren treffen sich Familienrichterinnen und -richter jährlich mit den Vertretern der Jugendämter Stadt Ulm und Landkreis Alb-Donau-Kreis, um Probleme in den Verfahren der Kindschaftssachen zu besprechen.

Der Arbeitskreis „Kinder im Trennungs- und Scheidungskonflikt“ hat insbesondere Wege für einen Elternkonsens entwickelt. Hieraus entstand die „Gerichtsnahe Beratung“:

Durch Zusammenwirken der Beratungsstellen Caritas, Diakonie und des Kinderschutzbundes Ulm können Eltern, welche sich in einer gerichtlichen Verhandlung zur Beratung bereit erklären, bereits einen konkreten Termin binnen Wochenfrist über das Gericht erhalten. Das Gericht informiert die Beratungsstellen über den vereinbarten Termin.

Die Gerichtsnahe Beratung umfasst bis zu fünf Beratungstermine für die Eltern (getrennt und gemeinsam) sowie auch bis zu fünf Termine mit den betroffenen Kindern. Beim Scheitern der Beratung erhält das Familiengericht eine Rückmeldung der Beratungsstelle. Beim Gelingen einer einvernehmlichen Regelung benachrichtigen die Eltern das Familiengericht über die getroffenen Vereinbarungen.

 

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