Familiengericht Waiblingen

Im Bezirk des Amtsgerichts Waiblingen gibt es keinen aktiven Arbeitskreis zum Thema Elternkonsens. Das Familiengericht nimmt aber seit einigen Jahren an einem interdisziplinären Arbeitskreis häusliche Gewalt teil. 

Die Familienrichter des Amtsgerichts Waiblingen streben in allen Fällen, die Kindschaftssachen betreffen, eine einvernehmliche Lösung mit den Eltern an. Das Familiengericht steht dazu in regelmäßigem Austausch mit dem zuständigen Jugendamt, den Beratungsstellen und den regelmäßig für das Amtsgericht Waiblingen tätigen Verfahrensbeiständen. Dabei werden Verfahrensabläufe besprochen und aktuelle allgemeine Problemstellungen erörtert.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht das Wohl des oder der Kinder. Da diese durch gerichtliche Verfahren und damit oft erforderliche Anhörungen belastet werden, sollten die Eltern vor einer Anrufung des Gerichts die außergerichtlichen Beratungsangebote nutzen und sich zunächst an das Jugendamt oder eine der Beratungsstellen wenden. 

  

 

Jugendamt

Beratungsstellen

Familiengericht