Zur Verbreitung und nachhaltigen Verankerung der Grundsätze des Elternkonsenses werden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Zielgruppen sind die am Familienrechtsstreit beteiligten Professionen: Familienrichterinnen und -richter, Rechtsanwältinnen und -anwälte, Mitarbeitende von Jugendämtern und Beratungsstellen, psychologische und medizinische Sachverständige und Verfahrensbeistände. Fortbildung dient hier nicht nur der Wissensvermittlung, sondern ist auch von großer Bedeutung für den persönlichen Kontakt und Austausch der Akteurinnen und Akteure.