In manchen Fällen bestellt das Familiengericht einen Verfahrensbeistand. Das bedeutet, dass jemand damit beauftragt wird, im Verfahren ausschließlich Deine Interessen zu vertreten. Der Verfahrensbeistand wird auch „Anwalt des Kindes“ genannt. Zum Verfahrensbeistand können Frauen und Männer aus verschiedenen Berufen, zum Beispiel Sozialpädagogen oder Rechtsanwälte, ernannt werden, die sich mit den Aufgaben eines Verfahrensbeistands gut auskennen. Das Gericht entscheidet, ob ein Verfahrensbeistand bestellt wird oder nicht. Diese Entscheidung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Der Verfahrensbeistand wird Gespräche mit Dir und Deinen Eltern führen und bei den Gerichtsterminen dabei sein. In der Gerichtsverhandlung bist Du in der Regel nicht selber dabei, der Verfahrensbeistand ist dann Deine „Stimme“ im Verfahren. Wenn die Richterin oder der Richter auch mit Dir sprechen will, wenn also eine Kindesanhörung stattfindet, begleitet Dich der Verfahrensbeistand.
Weitere Informationen und Flyer für Kinder und Jugendliche zum Verfahrensbeistand findest Du auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrensbeistandschaft Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e.V..